Wein:Prädikat:Kabinett

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Prädikat:Kabinett
Prädikat:Kabinett
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Das Prädikat Kabinett bedeutet, dass der Wein ein Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) ist und einen Öchsle Grad über 72 aufweist. Es ist in der Rangfolge das erste und einfachste Prädikat, was das deutsche Weinrecht hergibt. Diese Weine sind schon in eine gehobene Klasse einzuordnen und etwas teurer.

Dieses Prädikat gilt aber auch nur in Deutschland. Es wird also auch nur auf deutsche Weine angewendet.

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